Geldauflagen zuweisen und zahlen
Kinder und Jugendliche unterstützen – Strafgelder sinnvoll zuweisen
Sie als Richterin oder Richter, als Staatsanwältin oder Staatsanwalt haben die Möglichkeit, unsere Arbeit mit der Zuweisung einer Geldauflage zu unterstützen.
Wir arbeiten dafür, dass Kinder und Jugendliche eine Chance erhalten. Seien Sie dabei bitte auf unserer Seite.
Ihre Zuweisung ist in guten Händen:
- Die Werk-statt-Schule e.V. ist beim Oberlandesgericht Oldenburg im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen gelistet unter B 2566.
- Wir verpflichten uns, die zuständige Behörde über den Eingang oder Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
- Wir verwenden die Gelder ausschließlich gemäß der Vereinssatzung. Auf Wunsch auch zweckgebunden.
- Wir garantieren die vertrauliche Behandlung der Zuweisungen und die Einhaltung der DSGVO.
- Wir stellen keine Spendenbescheinigungen für Geldauflagen und Bußgelder aus.
Überweisungsvordrucke und Adressaufkleber stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung ebenso wie weitere Informationen zu einzelnen Bereichen oder Projekten. Möchten Sie unsere Arbeit vor Ort kennenlernen? Dann melden Sie sich bei uns zur Terminabsprache.
Kontoverbindung
Werk-statt-Schule e.V.
Sparkasse Hannover
IBAN: DE81 2505 0180 0000 7650 40
SWIFT-BIC: SPKHDE2HXXX
Informationen für Zahlungspflichtige
Sie sind seitens der Staatsanwaltschaft, eines Richters oder einer Richterin zur Zahlung einer Geldauflage verpflichtet worden? Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage auf unser Konto.
Kontoverbindung
Werk-statt-Schule e.V.
Sparkasse Hannover
IBAN: DE81 2505 0180 0000 7650 40
SWIFT-BIC: SPKHDE2HXXX
Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer das Aktenzeichen an. Nur so sind wir in der Lage, den Zahlungseingang Ihrer Auflage zuzuordnen und die zuständige Behörde entsprechend zu informieren. Spendenbescheinigungen dürfen wir Ihnen leider nicht ausstellen, denn Bußgelder und Geldauflagen gelten nach deutschem Spendengesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende.
Bei Fragen zur Zahlungsfrist oder zu einer eventuellen Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde. Wir sind nicht berechtigt, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.
Persönliche Empfehlung
Sie kennen eine Richterin oder einen Richter, eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt, eine Strafverteidigerin oder einen Strafverteidiger persönlich? Dann schlagen Sie ihr oder ihm doch vor, die Arbeit der Werk-statt-Schule e.V. durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen. Vielen Dank!
Foto: ©pixelkorn – stock.adobe.com
Ansprechpartnerin:
Ariane Kisselmann
Roschersburg 2 + 4
30657 Hannover
Tel. 0511 / 60 60 98 28
Fax 0511 / 60 60 98 78
E-Mail schreiben